Bürgerbegehren Aufruf
Durch einen Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2020 soll die Grundstücksvergabe im „Echinger Baulandmodell“ zukünftig ausschließlich im Erbbaurecht erfolgen. Dies schließt einen Erwerb von Grundstücken für die Bürger*innen komplett aus.
Ein Wahlrecht für die Bürger*innen ist unersetzlich, denn:
- Viele Bürger*innen bevorzugen den Erwerb eines Grundstücks.
- Der Erbpachtzins belastet die Bürger*innen für die gesamte Laufzeit.
- Der Gemeinde entgehen massive Einnahmen durch den Verkauf von Grundstücken.
Unser Credo ist, dass jeder Echinger Bürger die Chance haben sollte, sein Leben in Eigenverantwortung und nach seinen Wünschen zu führen. Die individuelle Freiheit des einzelnen Bürgers endet dort, wo die Freiheit Anderer eingeschränkt wird und genau dies ist das Resultat des oben genannten Beschlusses.
Wir finden dies nicht richtig und wollen anhand dieses Bürgerbegehrens die freie Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht oder Grundstückerwerb zukünftiger Häuslebauer bewahren. Wohlgemerkt wir sind nicht gegen die Vergabe im Erbbaurecht, sondern für die Bewahrung der freien Wahlmöglichkeit.
Für dies sind wir auf eure Unterstützung angewiesen. Für die Zulässigkeit benötigen wir im ersten Schritt 1500 Unterschriften von Bürgern, die gemeinsam mit uns die freie Wahl bejahen.
So können Sie unterschreiben:
Pandemiebedingt erfährt die Sammlung der Unterschriften eine etwas größere Herausforderung, wir haben dennoch soweit die nachstehenden Möglichkeiten:
- Wir kommen persönlich zu Ihnen ! Schicken Sie eine Mail an florian.gerber@fw-eching.de und wir vereinbaren ein Termin zur Abholung der Unterschrift.
- Persönlich können Sie an den nachstehenden Anlaufstellen fürs Bürgerbegehren unterschreiben (jeweils von Mo-Fr zwischen 9 und 17 Uhr):
- Firma Gerber Transfer & Logistik, in der Führholzenerstr. 20 in Eching
- Im Grasslhof (Hans Grassl), in der Echinger Str. 6 in Dietersheim
- Jeden Sonntag finden Sie uns zwischen 8 und 10:30 an unserem mobilen Stand in der Unteren Haupstrasse im Bereich der Bäckereien Ratschiller und Kistenpfennig.
Selbstverständlich werden sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln immer beachtet.
Weitere Möglichkeiten zur Unterschriftenübernhame werden wir erarbeiten und hier bekannt geben.
Vielen Dank schon vorab für Ihre Unterstützung!