Antrag im Gemeinderat

Antrag auf Beendigung der Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltkanzlei Siebeck-Hofmann-Voßen

Erläuterung:
Bezüglich des Rechtsstreits zwischen Bürgermeister Thaler und einer Privatperson am Echinger See war die Rechtsanwaltskanzlei Siebeck von der Kommune beauftragt. Bei der Prozessierung durch die verschiedenen Instanzen war das Hauptverteidigungsargument auf Seiten unseres Bürgermeisters, dass er sich jederzeit in den Dienst versetzen könne, und dadurch für sein Handeln autorisiert sei. Diese Auffassung wurde so auch von der Rechtsanwaltskanzlei Siebeck-Hofmann-Voßen vertreten und in einem Schreiben auch allen Gemeinderäten zugeschickt. Nachdem nun die Revision auf Anraten der Richter vom OLG von BGM Thaler zurückgezogen wurde, bleibt ein rechtskräftiges Urteil zurück, welches sehr deutliche festhält, dass BGM Thaler als Privatperson gehandelt hat. Zudem wurde nun bekannt, dass die Staatsanwaltschaft schon viel früher diese Einschätzung deutlich machte, was schon damals als Fingerzeig zu verstehen gewesen wäre. Doch stattdessen erstellte die Rechtsanwaltskanzlei Siebeck-Hofmann-Voßen die bekannte Fehleinschätzung. Dadurch wurde den Gemeinderäten eine falsche Rechtmäßigkeit von Thalers Taten vermittelt und die Kommune in einen kostspieligen Rechtsstreit geführt. Für die Anwaltskanzlei Siebeck wird gerne angeführt, dass diese so billig sei. Leider scheint sich dies in ihrer Arbeit widerzuspiegeln. Daher beantragen wir, die Zusammenarbeit mit der genannten Anwaltskanzlei aufzukündigen.

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Siebeck-Hofmann-Voßen aufzukündigen und bei zukünftigen Rechtsfragen nicht mehr zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Gürtner, Fraktionsvorsitzender FW

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